Schnupperkurs
Prävention von Hauterkrankungen
Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhindern, hat der Unternehmer die gesetzliche Pflicht (Arbeitsschutzgesetz), für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festzulegen.
Dazu kann er sich Unterstützung vom Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit holen.